Rz. 22

Der Standard wurde am 13.2.2001 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ.

Mit Bekanntmachung des DRS 16 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 24.7.2008 (Beilage 110a) wurde der DRS 6 Zwischenberichterstattung aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2007 beginnt.

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