Rz. 16

DRS 3 regelte die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann (DRS 3 Tz. 3). Der DRS 3 wurde mit DRS 28 ab dem Geschäftsjahr 2021 ersetzt, der den Management Approach des IFRS 8 auf (freiwillige) deutsche Segmentberichte überträgt.[1]

 

Rz. 17

Mit der Segmentberichterstattung sollen Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder eines Unternehmens und sein Umfeld zur Verfügung gestellt werden, um den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit in die Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder zu verbessern.[2]

 

Rz. 18

vorläufig frei

[1] Vgl. Müller/Peters/Reinke, KoR 2019, S. 546 ff.; Müller/Krimpmann/Reinke, Controllermagazin 4/2020, S. 4 ff.; Müller/Reinke, Stbg 2020, S. 726 ff.

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