Rz. 16
DRS 3 regelte die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann (DRS 3 Tz. 3). Der DRS 3 wurde mit DRS 28 ab dem Geschäftsjahr 2021 ersetzt, der den Management Approach des IFRS 8 auf (freiwillige) deutsche Segmentberichte überträgt.[1]
Rz. 17
Mit der Segmentberichterstattung sollen Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder eines Unternehmens und sein Umfeld zur Verfügung gestellt werden, um den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit in die Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder zu verbessern.[2]
Rz. 18
vorläufig frei
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