Rz. 37

Der Standard wurde am 22.10.2002 durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 12 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grund der Aufhebung war ebenfalls das BilMoG, konkret die Einführung des Ansatzwahlrechts für bestimmte selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB).[1] Am 23.2.2016 wurde mit DRS 24 ein neuer Standard zu dieser Thematik vorgelegt, der für nach dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahre Gültigkeit erlangte.

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