Beispiele für Einzelkosten auf Ebene der Produkte, Aufträge und Leistungen sind:

  • Materialkosten/Wareneinsatz/Fertigungsmaterial
  • Fertigungslöhne
  • Strom
  • Frachten
  • Verpackungen (u. U. ähnliches Material)
  • Provisionen
  • Fremdleistungen
  • Sondereinzelkosten des Vertriebs

Auf Ebene der Produktgruppe oder des Profit Centers kommen hinzu:

  • Lizenzen
  • IT-Kosten eines Unternehmensbereichs (z. B. eine spezielle Software)
  • Abschreibungen für Maschinen, die ausschließlich zur Herstellung der Produkte dieses Bereichs benötigt werden.

Die Gemeinkosten müssen so zerlegt werden, dass die Teilbeträge (weitgehend) ohne Schlüsselung den Bezugsebenen direkt zugeordnet werden können.

  • Alle Kosten, die einem Produkt/Auftrag/Unternehmensbereich direkt zugeordnet werden können, stellen Einzelkosten dar. Bspw. sind das Kosten aus Marketing, Vertrieb, Produktion und Materialwirtschaft. Diese Kosten können nicht unmittelbar auf einzelne Produkte/Leistungen/Aufträge usw. umgelegt werden und stellen für die betrachtete Unternehmensebene Fixkosten dar. Da sie bei Schließung der gesamten Unternehmenseinheit entfallen würden, sind sie aus der Sicht des Gesamtunternehmens tendenziell abbaubar.
  • Der Teil der Gemeinkosten, der nicht auf einzelne Leistungseinheiten, Produktarten, -gruppen, Sparten usw. verteilt werden kann, wird auf Unternehmensebene verrechnet und verantwortet. Ein wichtiges Merkmal dieser allgemeinen Fixkosten ist, dass sie auch anfallen, wenn ein Unternehmensbereich geschlossen wird. Erst mit der Stilllegung des gesamten Unternehmens entfallen diese Kosten. Sie stellen beschäftigungsfixe Kosten dar, die durch das Bereitstellen von Kapazitäten verursacht werden und dazu dienen, die Betriebsbereitschaft des Gesamtunternehmens herzustellen.

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