Den einzelnen Berichtseinheiten werden alle Kosten zugeordnet, die sie direkt verursachen und somit zu verantworten haben. Im Rahmen der mehrstufigen Deckungsbeitragrechnung ist ein erweiterter Einzelkosten-/Gemeinkostenbegriff zugrunde zu legen. Einzel- bzw. Gemeinkosten ergeben sich immer im Hinblick auf eine Bezugsobjekt, in der klassischen Betrachtung ist das der Kostenträger, also ein Produkt oder ein Auftrag: Kann die Entstehung der Kosten mit der Entscheidung über die Erstellung des Bezugsobjekt direkt verbunden werden, handelt es sich um Einzelkosten. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Gemeinkosten.

In der mehrstufigen DBR ist diese Sicht zu relativieren, da hier alle Berichtsebenen als Bezugsobjekte mit ihnen jeweils verursachungsgerecht zuordenbaren Einzelkosten und ggf auf einer höheren Ebene zuordenbaren Gemeinkosten angesehen werden. Inwieweit Kosten also Einzel- oder Gemeinkostencharakter haben, hängt von der jeweils betrachteten Berichtsebene ab. So können die selben Kosten auf der Ebene eines Produkts Gemeinkostencharakter und auf einer darüber liegenden Produktgruppen- oder Profit-Center-Ebene Einzelkostencharakter haben.

Bei der Konzeption einer mehrstufigen DBR muss somit für jede Berichtsebene festgelegt werden

  • welche Einzelkosten sie verursacht und
  • welche Gemeinkosten auf dieser Ebene entstehen, die der Berichtseinheit ohne Kostenschlüsselung nicht zugerechnet werden können.

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