Kurzbeschreibung

Einführung zu den systematischen Übersichten über die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.

Problem der Doppelbesteuerung

Das Problem der Doppelbesteuerung entsteht, wenn mehrere Staaten auf dieselben Einkünfte derselben Person eine identische Steuer erheben. Diese Situation resultiert aus den verschiedenen Arten der Steuerpflicht.

In Deutschland ist eine natürliche Person unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat[1]. Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst die gesamten weltweiten Einkünfte dieser Person (Welteinkommens- oder Universalitätsprinzip). Beschränkt steuerpflichtig ist eine natürliche Person, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn sie inländische Einkünfte hat[2]. Die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur die im Inland erzielten Einkünfte (Quellen- oder Territorialitätsprinzip).

Die meisten Staaten kennen diese beiden Arten der Steuerpflicht. Daher entsteht bei grenzüberschreitend erzielten Einkünften eine doppelte Steuerpflicht: zum einen die unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnsitzstaat, zum anderen die beschränkte Steuerpflicht im ausländischen Staat, in dem die Einkünfte erzielt werden (Quellenstaat). Eine Doppelbesteuerung dieser Einkünfte ist die Folge. Möglich ist aber auch eine unbeschränkte Steuerpflicht in mehreren Staaten, z. B. bei mehreren Wohnsitzen. Auch hier ist eine Doppelbesteuerung die Folge. Da eine Doppelbesteuerung grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen behindern kann, wird versucht, sie zu vermeiden.

Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Es gibt verschiedene Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann:

  • Freistellungsmethode

    Bei der Freistellungsmethode werden die im Ausland erzielten Einkünfte im Inland nicht besteuert, also steuerfrei gestellt. Die Einkünfte können völlig unberücksichtigt bleiben oder aber bei der Steuersatzberechnung berücksichtigt werden (Progressionsvorbehalt).

  • Anrechnungsmethode

    Bei der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Steuer angerechnet, vermindern diese also. Die Anrechnung ist auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem Anteil der deutschen Steuer entspricht, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag).

  • Abzugsmethode

    Bei der Abzugsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte im Inland abgezogen, ähnlich wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Sie vermindern somit die Höhe der Einkünfte und damit schließlich das zu versteuernde Einkommen. Einen Höchstbetrag für den Abzug gibt es nicht, sodass durch den Abzug auch negative Einkünfte entstehen können.

  • Pauschalierungsmethode

    Bei der Pauschalierungsmethode werden die im Ausland erzielten Einkünfte mit einem pauschalen (Sonder-) Steuersatz besteuert.

Rechtliche Möglichkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ein Staat kann auf verschiedene rechtliche Arten versuchen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden:

Ein Staat kann einseitige Regelungen in seinem nationalen Steuerrecht vorsehen, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. In Deutschland sind dies z. B. § 34c EStG und § 26 KStG.

Standardmethode ist dabei im deutschen Steuerrecht die Anrechnung[1]. Auf Antrag kann stattdessen der Abzug gewählt werden[2], was von Vorteil sein kann, wenn die ausländische Steuer aufgrund des Anrechnungshöchstbetrags nur zu einem geringen Teil angerechnet werden kann. Fehlen einzelne Voraussetzungen der Anrechnung, ist der Abzug von Amts wegen durchzuführen[3]. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die Steuer auf ausländische Einkünfte auch erlassen werden (Freistellung) oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden (Pauschalierung)[4]. Eine Freistellung kann z. B. für Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des sog. Auslandstätigkeitserlasses[5] in Betracht kommen, eine Pauschalierung z. B. für Gewerbebetriebe und Freiberufler unter den Voraussetzungen des sog. Pauschalierungserlasses[6].

Solche einseitigen Regelungen beruhen nicht auf Gegenseitigkeit und können somit die für einen umfangreichen Wirtschaftsaustausch zwischen zwei Staaten erforderliche Entlastung unter Umständen nur unvollständig erreichen. Die i. d. R. effektivste Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Freistellung, wird daher in einseitigen Regelungen nur sehr eingeschränkt verwendet.

Ein Staat kann Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch in völkerrechtlichen Verträgen vereinbaren. Häufig sind z. B. in Verträgen über internationale Organisationen auch steuerliche Regelungen für bestimmte Personengruppen enthalten.[7]

Schließlich kann ein Staat auch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Staaten abschließen. Auch DBA sind völkerrechtliche Verträge zwischen (i. d. R.) zwei Staaten. In einem solchen DBA können die beiden Vertragsstaaten genau die Regelungen vereinbaren, die für ihre wirtschaftlichen Beziehungen und Besteuerungsinteressen p...

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