Für eine rechtmäßige Datenschutzerklärung sollte die Unternehmensleitung sorgen, Es ist grundsätzlich zu raten, eher zu viele Informationen zu liefern als zu wenige, vor allem wenn sensible und private Daten verarbeitet werden. Da die Datenverarbeitung bei jedem Unternehmen anders ist, verlässt man sich besser nicht auf generelle Vorlagen, sondern erarbeitet eine individuelle Datenschutzerklärung. Dies müssen nicht unbedingt Juristen erledigen, die Techniker wissen besser, wie die Daten verarbeitet werden. Hat das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, kann man ihn beauftragen, die Erklärung zu schreiben. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datenschutzberater (GDD) hat in der GDD-Praxishilfe DS-GVO VII festgehalten, dass es nicht immer möglich ist, ein langes Dokument über Dateninformationen zur Verfügung zu stellen, z. B. bei Automatenverkäufen, Telefongeschäften usw. Ein Übermaß an Information auf einen Streich kann betroffene Personen zudem überfordern und Wesentliches untergehen lassen.

Natürlich gibt es über das neue Recht noch kaum Gerichtsurteile. Sollten solche erscheinen, informieren wir Sie darüber. Die Datenschutzerklärung sollte man dann entsprechend anpassen und die Betroffenen informieren, dass eine neue Variante erscheinen wird.

Für Formulierungen empfehlen wir unsere Datenschutzerklärung Muster.

 
Hinweis

Muster für Datenschutzerklärung

Anregungen für Formulierungen können Sie dem Mustertext Datenschutzerklärung: Muster gemäß DSGVO entnehmen.

 
Wichtig

Fehlende Datenschutzerklärungen können Geldbußen auslösen

Bei Verstößen gegen die Informationspflichten werden Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines größeren Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. 83 Abs. 5 DSGVO)

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