Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
3. |
"Einschränkung der Verarbeitung" die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken; |
8. |
"Auftragsverarbeiter" eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet; |
13. |
"genetische Daten" personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eig... |
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