Überblick

Im Zeitalter von Big Data, in dem immer mehr Daten und Informationen gesammelt werden, steigt auch die Gefahr einer Datenpanne bei dem Daten sammelnden Unternehmen. Eine generelle europaweite Verpflichtung zur Meldung solcher Schutzverletzungen wurde aber erst mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingeführt.

Diese Datenpannen können verschiedene Ursachen haben, bspw. eine fehlerhaft adressierte E-Mail, ein unberechtigter Zugriff oder der Verlust eines Speichermediums. Kommt es zu einer Datenpanne, so stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob, wann und wie es Datenpannen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO den zuständigen Aufsichtsbehörden und den betroffenen Personen melden muss.

Der Beitrag erläutert, was eine Schutzverletzung ist und wie sie bezüglich des Risikos bewertet werden sollte. Danach werden Empfehlungen zum Vorgehen bei Meldungen an Aufsichtsbehörden und Betroffene, zu Maßnahmen zur Risikoreduzierung und zur Dokumentation gegeben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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