Die Datenschutz-Grundverordnung stellt die Pflichten bei Schutzverletzungen neu auf und macht eine angepasste Reaktion erforderlich. Nicht geändert hat sich der Fokus auf die Beachtung der Datenschutzgrundsätze sowie auf technische und organisatorische Maßnahmen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Interne Richtlinien zum Umgang mit Schutzverletzungen werden hierbei neben den technischen Schutzmaßnahmen eine ebenso zentrale Rolle einnehmen wie eine Schulung der Mitarbeiter, wie sie mit Schutzverletzungen umgehen. Denn jeder (!) Mitarbeiter unabhängig seiner betrieblichen Position ist ein wichtiges Glied bei der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen. Ein "Datenpannenprozess" ist daher auch ein wesentlicher Bestandteil eines internen Datenschutzmanagement-Systems (einschließlich einer Datenschutz-Policy) und daher auch aus haftungsrechtlichen Gründen essentiell zur risikoorientierten Compliance-Steuerung im Unternehmen.

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