Eine besondere Form ist nicht vorgesehen. Gerade in dringenden Fällen bietet sich aber vorab eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde an. Eine ausführliche Meldung, z. B. per Brief oder per Fax, folgt dann dem Gespräch. Überdies bieten die jeweiligen Aufsichtsbehörden auch Online-Meldeformulare mit Ausfüllhinweisen an, was die Pflichterfüllung entsprechend erleichtert.

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