Die Pflicht für Meldungen oder Benachrichtigungen ist individuell zu beurteilen. Hier einige Beispiele:

  • E-Mail- oder Post mit personenbezogenen Daten (z. B. Kontosalden, Kreditkartendaten) wird an falschen Empfänger übersendet. Hierbei ist unbedingt der Kontext der Datenverarbeitung beachten: So ist eine falsch adressierte E-Mail aus der Compliance-Abteilung eines Unternehmens, die an sich lediglich den Namen eines Whistleblowers enthält, hoch risikoträchtig.
  • IT-Sicherheitsvorfall: Hacker sind in System eingebrochen und hatten womöglich Zugang zu Daten.
  • Verlust von unverschlüsselten nicht gesicherten Datenträgern jedweder Art.
  • Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte und unberechtigte Personen.
  • Nicht ordnungsgemäße Entsorgung sensibler Daten (etwa im Hausmüll).
  • Für eine Behandlung erforderliche Gesundheitsdaten sind über einen Zeitraum von über 24 Stunden nicht abrufbar.

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