Überblick

Ein Unternehmen hat vielfältige Kontakte mit externen Stellen. Produkte werden verkauft, Rohstoffe, Material, Waren und Dienstleistungen werden eingekauft. Die Zusammenarbeit wird in der Regel dem Einkauf, dem Verkauf oder der Logistik zugeordnet. Vergessen wird dabei, dass alle Kontakte auch finanzielle Auswirkungen haben. Das führt automatisch in die Buchhaltung, die einen regen Informationsaustausch mit diesen externen Partnern pflegt. Damit ist die Buchhaltung diejenige Abteilung im Unternehmen, die mit den meisten externen Stellen Kontakt hat. Dieser Informationsaustausch geschieht immer öfter digital. Im Rahmen der so entstehenden digitalen Geschäftsmodelle werden Daten zu Rechnungen, Zahlungen, Bewertungen usw. über digitale Schnittstellen ausgetauscht. Mancher Buchhalter hat dabei jedoch noch immer ein ungutes Gefühl, weil eine schlechte Qualität der externen Daten die von ihm zu verantwortende ordnungsgemäße Buchhaltung gefährden kann. Doch digitale Schnittstellen sind beherrschbar. Das hat die weitgehende interne Nutzung bewiesen. Externe digitale Schnittstellen unterliegen besonderen Anforderungen, schaffen dafür aber ein erhebliches Potenzial an Verbesserungen in den Abläufen der Buchhaltung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD): BMF, Schreiben v. 14.11.2014; IV A 4 – S 0316/19/10003.

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS); Verwaltungsvorschrift v. 7.11.1995; BMF IV A 8 – S 0316 – 52/95.

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