Im Regelfall muss der Darlehensnehmer für das Darlehen Zinsen zahlen, es sei denn, es wird ausdrücklich ein zinsloses Darlehen vereinbart. Die Zinshöhe unterliegt der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Fehlt eine Zinsvereinbarung, gilt der gesetzliche Zinssatz des § 246 BGB. Danach beträgt der Zinssatz 4 % jährlich.

Bei Bankdarlehen ist es üblich, neben den Zinsen zusätzliche Entgelte zu vereinbaren, wie etwa Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Disagio usw..

Nach § 6 Preisangabenverordnung sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins" zu bezeichnen. Mit anderen Worten: Durch den Effektivzins wird die Gesamtbelastung als Prozentsatz ausgedrückt.

Die Höhe der gesetzlichen Zinsen, mit Ausnahme von Verzugszinsen, beträgt nach § 352 Abs. 1 HGB 5 %.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge