Bauunternehmer Hans Groß hat bei seiner Hausbank ein betriebliches Darlehen i. H. v. 50.000 EUR aufgenommen. Die Laufzeit beträgt 8 Jahre. Die Bank berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 2.000 EUR, 48.000 EUR überweist sie Mitte Dezember auf das betriebliche Bankkonto. Der Darlehensvertrag beinhaltet eine Klausel, nach der die Bearbeitungsgebühr im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrags ggf. anteilig zuzurückzuzahlen ist.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 48.000      
0986/1940 Aktive Rechnungsabgrenzung 2.000 0650/3170 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit größer 5 Jahre 50.000
 
Hinweis

Vertragsklauseln prüfen

Der Darlehensvertrag ist auf folgende Vertragsklauseln zu prüfen:

Ist im Vertrag eine – ggf. auch zeitanteilige – Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrags vereinbart, ist die Bearbeitungsgebühr in einen Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen und über die Laufzeit des Darlehens erfolgswirksam aufzulösen.

Ist im Vertrag vereinbart, dass die Bearbeitungsgebühr nicht – auch nicht zeitanteilig -zu erstatten ist, wenn der Darlehensvertrag vorzeitig beendet wird, handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

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