Bauunternehmer Hans Groß hat bei seiner Hausbank ein betriebliches Darlehen i. H. v. 50.000 EUR aufgenommen. Die Laufzeit beträgt 8 Jahre. Die Bank berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 2.000 EUR, 48.000 EUR überweist sie Mitte Dezember auf das betriebliche Bankkonto. Der Darlehensvertrag beinhaltet eine Klausel, nach der die Bearbeitungsgebühr im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrags ggf. anteilig zuzurückzuzahlen ist.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 48.000 | |||
0986/1940 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 2.000 | 0650/3170 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit größer 5 Jahre | 50.000 |
Vertragsklauseln prüfen
Der Darlehensvertrag ist auf folgende Vertragsklauseln zu prüfen:
Ist im Vertrag eine – ggf. auch zeitanteilige – Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrags vereinbart, ist die Bearbeitungsgebühr in einen Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen und über die Laufzeit des Darlehens erfolgswirksam aufzulösen.
Ist im Vertrag vereinbart, dass die Bearbeitungsgebühr nicht – auch nicht zeitanteilig -zu erstatten ist, wenn der Darlehensvertrag vorzeitig beendet wird, handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
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