Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen.
Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit
- von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,[1]
- von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlaufvermögen.
Bei einer Laufzeit zwischen einem und vier Jahren kommt es darauf an, ob die Kapitalforderung dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dabei kann i. d. R. auf die subjektive Absicht abgestellt werden.
Darlehen an Gesellschafter einer GmbH & Co. KG
G ist Komplementär der X-GmbH & Co. KG. M ist Kommanditist. Die X-GmbH & Co. KG gewährt G ein Darlehen über 50.000 EUR und M eines über 25.000 EUR.
Folge: Die Taxonomie verlangt eine Untergliederung entsprechend der Art der Gesellschafterstellung.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0584/0962 | Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter | 50.000 | |||
0586/0963 | Ausleihungen an Kommanditisten | 25.000 | 1200 | Bank | 75.000 |
Gewährung eines Darlehens an den Ehemann der Gesellschafterin - angemessene Verzinsung
Die GmbH, deren Gesellschafterin die Ehefrau ist, gewährt dem Ehemann der Gesellschafterin am 30.6.01 ein endfälliges Darlehen in Höhe von 50.000 EUR. Die angemessene Verzinsung beträgt 5 % p. a.. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in 5 Jahren.
Verbuchung der Darlehensgewährung:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0590/0970 | Ausleihungen an nahestehende Person | 50.000 | 1200/1800 | Bank | 50.000 |
Aufgrund der periodengerechten Gewinnabgrenzung bei der GmbH sind die bereits in 01 angefallenen Zinsen als Erträge bei der GmbH zum Bilanzstichtag (= Kalenderjahr) zu erfassen. Die Zinsen berechnen sich wie folgt: 50.000 EUR x 5 % x 6/12 = 1.250 EUR
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1501/1301 | Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr | 1.250 | 2621/7011 | Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.250 |
Anmerkung zur OHG
Im Falle der Darlehensgewährung einer OHG an ihre Gesellschafter ist das Konto "Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter" (0584/0962) einschlägig.
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