Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird.

Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendarlehen der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern und ist die Darlehensaufnahme daher unmittelbar durch die Einkunftserzielung veranlasst, tritt die Bedeutung der Unüblichkeit einzelner Klauseln des Darlehensvertrags zurück. Entscheidend ist in diesen Fällen vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung und die fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken.[4]

Der Darlehensgeber muss die Zinserträge entsprechend seiner persönlichen Steuerprogression voll versteuern, wenn der Unternehmer als Darlehensnehmer die Zinsen in voller Höhe als Betriebsausgabe ansetzen darf.[5] Der Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag kommt für Kapitalerträge, die aus der Stundung einer Kaufpreisforderung erzielt werden, in Betracht, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge zwar Angehörige i. S. d. § 15 AO sind, für eine missbräuchliche Gestaltung jedoch keine Anhaltspunkte vorliegen.[6] Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder Land- und Forstwirt gewährt, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[7]

 
Achtung

Zinsloses Darlehen an nicht ehelichen Lebenspartner löst Schenkungssteuer aus

Gewährt ein Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus dem Erhalt der Lebensgemeinschaft motiviert ist, so liegt darin eine Schenkung unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die mit 5,5 % gem. § 12 ErbStG i. V. m. § 15 Abs. 1 BewG bzw. § 12 Abs. 3 BewG anzusetzen ist.[8]

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