Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV |
Mieten für Einrichtungen | 4960 | 6835 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1576 | 1406 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Bank | 1200 | 1800 | Guthaben bei Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Container (z. B. Bau-, Ausstellungs- oder Bürocontainer), die Sie für Ihre betrieblichen Zwecke vorübergehend mieten, gehören nicht zu Ihrem Anlagevermögen. Die Mietzahlungen, die Sie für den Container zahlen, buchen Sie auf das Konto "Mieten für Einrichtungen" 4960 (SKR 03) bzw. 6835 (SKR 04).
Die in der Miete enthaltene Umsatzsteuer buchen Sie, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).
Buchungssatz:
Mieten für Einrichtungen |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
an Bank |
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