Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Mieten für Einrichtungen 4960 6835   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Abziehbare Vorsteuer 19 % 1576 1406   Sonstige Vermögensgegenstände
Bank 1200 1800   Guthaben bei Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Container (z. B. Bau-, Ausstellungs- oder Bürocontainer), die Sie für Ihre betrieblichen Zwecke vorübergehend mieten, gehören nicht zu Ihrem Anlagevermögen. Die Mietzahlungen, die Sie für den Container zahlen, buchen Sie auf das Konto "Mieten für Einrichtungen" 4960 (SKR 03) bzw. 6835 (SKR 04).

Die in der Miete enthaltene Umsatzsteuer buchen Sie, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Mieten für Einrichtungen

Abziehbare Vorsteuer 19 %

an Bank

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