Herr Huber kauft im August des laufenden Jahres einen neuen Computer für netto 1.440 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer von 273,60 EUR). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind für Herrn Huber erfüllt.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0490/0690 | Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.440,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 273,60 | 1200/1800 | Bank | 1.713,60 |
Herr Huber kann im Jahr der Anschaffung die lineare Abschreibung nur zeitanteilig für 5 Monate beanspruchen. Die lineare Jahresabschreibung beträgt somit 1.440 EUR : 3 Jahre = 480 EUR : 12 Monate × 5 Monate = 200 EUR. Zusätzlich kann Herr Huber die Sonderabschreibung von (1.440 EUR × 20 % =) 288 EUR beanspruchen, ohne dass eine zeitanteilige Kürzung vorzunehmen ist.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4830/6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 200 | |||
4851/6241 | Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) | 288 | 0490/0690 | Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 488 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen