Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0490 | 0690 | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Wartungskosten für Hard- und Software | 4806 | 6495 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Kein Unternehmer oder Freiberufler kommt ohne Computer bzw. Notebook aus. Im betrieblichen Bereich wird die Privatnutzung regelmäßig 10 % nicht überschreiten, sodass eine Auseinandersetzung darüber, ob der Computer (PC) fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, regelmäßig nicht mehr erforderlich ist. Bei einer eigenbetrieblichen Nutzung ab mind. 50 % stellt der Computer regelmäßig notwendiges Betriebsvermögen dar.[1]"Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung" 0490 (SKR 03) bzw. 0690 (SKR 04). Kosten für eine Garantieerweiterung sind auf das Konto "Aktive Rechnungsabgrenzung" 0980 (SKR 03) bzw. 1900 (SKR04) zu buchen.
Buchungssatz:
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
an Bank |
Was bei betrieblicher Nutzung zwischen 10 % und 50 % beachtet werden muss
Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 % und höchstens 50 % (z. B. aufgrund nur nebenberuflicher Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler) kann hingegen eine Berücksichtigung der Kosten nur erfolgen, wenn der Computer willentlich dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wird.
Zu berücksichtigen ist in diesem Fall eine i. d. R. notwendige Hinzurechnung eines Sachbezugs aus der Privatnutzung.
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