Problem: Angesichts der zunehmenden Kontrolldichte und Entdeckungsgefahr für korruptive Aktivitäten liegt es nahe, Korruption auf selbständige Vertriebspartner "outzusourcen". Das gilt insbesondere für Kunden und Vertriebspartner in einem korruptionsgefährdeten Umfeld. Entsprechende Methoden stehen heute im besonderen Interesse der Behörden und haben zur Verschärfung der Organisations- und Aufsichtspflichten zur Verhinderung von Korruption geführt.
Lösungsvorschlag: Grundsätze für die Auswahl und Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern beachten.
Thema | Rechtliche Vorgaben – Problem- oder Fragestellung – Lösungsvorschlag |
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Vertriebsstandardprozess und Compliance-bezogene Geschäftspartner – Due Diligence | Problem: Welche Themen sollten bei der Ausgestaltung geschäftspartnerbezogener Sorgfaltspflichten im Rahmen des "Vertriebseigenen" Auswahlprozesses und welche in besonderen Compliance-Prüfverfahren angesprochen werden? Lösungsvorschlag:
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Anerkennung von Compliance-Regeln und Verhaltenskodex | Fragestellung: Soll von dem Vertriebspartner verlangt werden, dass dieser die Verhaltensgrundsätze und/oder Compliance-Regeln des Kunden anerkennen und anwenden soll? Lösungsvorschlag:
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Integritätsklauseln | Fragestellung: Einige Unternehmen sehen die Vereinbarung sogenannter Integritätsklauseln vor. Der Geschäftspartner erklärt dann etwa, dass er im Zusammenhang mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen keine gesetzeswidrigen oder unlauteren Verhaltensweisen anwenden wird und dies auch von seinen Zulieferern verlangt. Lösungsvorschlag:
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Compliance-Schulung | Zunehmend im Trend: Wer verlangt, dass seine Vertriebs- und Geschäftspartner an Compliance-Schulungen teilnehmen oder diesen selbst Compliance-Informationen zur Verfügung stellt, handelt sinnvoll und kann gegebenenfalls aktives Bemühen zeigen. |
Prüfrechte Entgeltverwendung | US-Anti-Korruptionsstandards sehen die Vereinbarung von Auditrechten bei Geschäftspartnern vor, um zu prüfen, ob Entgeltleistungen möglicherweise für Bestechungszahlungen verwendet worden sind. Nur im Anwendungsbereich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act notwendig. Ansonsten kein herrschender Standard. |
Provisionen oder Handelsspannen | Problem: Provisionen oder Handelsspannen dürfen nicht so hoch sein, dass ortsübliche Bestechungszahlungen von vornherein eingepreist sind. Lösung: Auf marktübliche Konditionen achten. Besondere Vorsicht bei Kunden- oder projektbezogenen Sonderkonditionen oder erhöhten Konditionen wegen besonderen Vertriebsaufwands. |
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