Der Markt für Cloud-Produkte und Cloud-Dienstleistungen wächst. Daraus folgt, dass auch die Zahl der Wettbewerber und damit die Intensität des Wettbewerbs zunimmt. Nicht alle Anbieter werden auf Dauer überleben können. Die Insolvenz eines Anbieters ist daher ein relevantes Thema.

Aus der Insolvenz eines Anbieters können sich verschiedene Konsequenzen ergeben. Zum einen ist es möglich, dass der Betrieb des Cloud-Anbieters wie gewohnt weitergeführt wird und es damit zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen aufseiten des Cloud-Anwenders kommen dürfte; zum anderen kann allerdings sowohl der vorläufige als auch der starke Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellen bzw. die Erfüllung des Vertrags über die Erbringung der Cloud-Leistungen ablehnen.[1]

In diesen Fällen kann der Anwender auf die Cloud nur eingeschränkt oder gar nicht mehr zugreifen mit der Folge, dass betriebliche Prozesse nicht mehr abgewickelt werden können und im schlimmsten Fall eine für den Anwender existenzbedrohende Situation entsteht. Es stellt sich die Frage, ob die übermittelten Daten weiterhin sicher sind, wer über sie verfügungsberechtigt ist und wie die Daten zum Kunden zurück transferiert werden können. Daher ist es wichtig, dass durch einen schriftlichen Vertrag eindeutig geregelt wird, wie im Fall der Insolvenz des Anbieters vorzugehen ist.

Zweifelsohne ist der Ausfall des Anbieters für den Anwender mit Kosten verbunden: Er muss seine Daten fortan selbst lagern oder an einen anderen Cloud-Dienst-Anbieter übermitteln. Darüber hinaus kann es auch zu einem Verlust der Daten verbunden mit Betriebsausfällen kommen.[2] Sollten die Daten tatsächlich verloren gehen oder anderen zugänglich werden, haftet der Anwender dafür seinen Kunden gegenüber.

[1] Vgl. u. a. Zurth/Lersch, ZfDR 2021, S. 175 ff auch zu weiteren Fragestellungen des Rechts an Daten und Informationen in der Insolvenz.
[2] Hierzu und zum Folgenden: Computerwoche von IDG, Cloud-Computing – was Juristen raten, S. 2.

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