16.1 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss im Konzernanhang

 

Rz. 71

 
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB beachtet, nach der eine Angabe der Tochterunternehmen, die von der Anwendung der §§ 264 ff. HGB befreit sind, erforderlich ist? (Hinweis: Kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen können § 264 Abs. 3 HGB nicht nutzen.) Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 27 f.
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 264b Nr. 4 HGB beachtet, nach der eine Angabe der Personenhandelsgesellschaften, die von der Anwendung der §§ 264ff. HGB befreit sind, zu erfolgen hat? (Hinweis: Kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen können § 264b HGB nicht nutzen.) Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses, Rz. 73 f.
[ja] [n. a.] Sind gem. § 297 Abs. 2 Satz 3 HGB zusätzliche Angaben gemacht worden, falls der Konzernabschluss aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 53 ff.

16.2 Angaben zum Konsolidierungskreis

 

Rz. 72

 
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass gem. § 294 Abs. 2 HGB Angaben erforderlich sind, die eine Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Konzernabschlüsse bei wesentlicher Änderung des Konsolidierungskreises ermöglichen?

Konzernabschluss nach HGB, Rz. 98 ff.

Konzernanhang, Rz. 17 ff.
[ja] [n. a.] Ist die Vorschrift des § 296 Abs. 3 HGB berücksichtigt worden, nach der eine Begründung der Nichteinbeziehung von Tochterunternehmen gem. § 296 Abs. 1 und 2 HGB erforderlich ist? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 101 ff.

16.3 Konsolidierungsmethoden

16.3.1 Grundsätzliche Angaben

 

Rz. 73

 
[ja] [n. a.] Wurde der Empfehlung des DRS 13, Rz. 15 gefolgt, nach der Pro-forma-Angaben bei Änderungen der Konsolidierungsmethoden zu machen und zu erläutern sind?  

16.3.2 Vollkonsolidierung

 

Rz. 74

 
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend der Bestimmung des § 297 Abs. 3 Satz 4 HGB Angabe und Begründung der Abweichungen von im Vorjahr angewandten Konsolidierungsmethoden vor? Konzernanhang, Rz. 36 ff.
[ja] [n. a.] Wurde entsprechend der Bestimmung des § 297 Abs. 3 Satz 5 HGB eine Angabe des Einflusses dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gegeben?  
[ja] [n. a.] Wurde der Bestimmung des § 299 Abs. 3 HGB Rechnung getragen und liegt eine Angabe der Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag des Unternehmens und Konzernabschlussstichtag vor, wenn bei abweichenden Abschlussstichtagen ein Unternehmen nicht auf der Basis eines auf den Stichtag oder den Zeitraum des Konzernabschlusses erstellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einbezogen wird? (Hinweis: Ausweiswahlrecht in Anhang oder Bilanz/GuV.)  
[ja] [n. a.] Wurde die Einfügung einer Erleichterungsmöglichkeit im Ausnahmefall in § 301 Abs. 2 HGB berücksichtigt, wonach im Falle der Erstkonsolidierung der Zeitpunkt der Neubewertung im Falle der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses oder der erstmaligen Einbeziehung eines Tochterunternehmens, auf die bisher gemäß § 296 HGB verzichtet wurde, nicht der der erstmaligen Einbeziehung sein muss, sondern auch der Zeitpunkt gewählt werden kann, an dem die Beherrschungsmöglichkeit über das Tochterunternehmen erstmals entstand. Dies ist im Konzernanhang anzugeben und zu begründen. Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 3a
[ja] [n. a.] Wurde bis zum Geschäftsjahr 2009 die Interessenzusammenführungsmethode (§ 302 HGB) für die Kapitalkonsolidierung durchgeführt, so sind Altfälle fortzuführen. Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 3 ff.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass nach § 304 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Angabe des Verzichts auf Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 Abs. 2 Satz 1 HGB und eine Erläuterung wesentlicher daraus resultierender Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erforderlich ist? Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung nach HGB und IFRS, Rz. 2 ff.
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Angabe und Begründung der Abweichungen von den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens angewandten Bewertungsmethoden im Konzernabschluss vor? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 121 ff.
[ja] [n. a.] Wurden entsprechend der Vorschrift des § 308 Abs. 2 Satz 4 HGB eine Angabe und Begründung der Abweichungen von der einheitlichen Bewertung gemacht? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 121 ff.

16.3.3 Quotenkonsolidierung

 

Rz. 75

 
[ja] [n. a.] DRS 27, Tz. 10 (b) fordert für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens zwingend eine vertragliche Vereinbarung. Wurde geprüft, ob diese jeweils vorliegt? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 92 ff.
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 310 Abs. 2 HGB beachtet, wonach eine Angabe und Begründung der Abweichungen von im Vorjahr angewandten Methoden der anteilmäßigen Konsolidierung zu geben sind? Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 113 ff.
[ja] [n. a.] Ist berücksichtigt worden, dass nach § 310 Abs. 2 i. V. m. § 297 Abs. 3 Satz 5 HGB eine Angabe des Einflusses dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erforderlich wird?  
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 310 Abs. ...

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