Rz. 65

 
[ja] [n. a.] Entspricht die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens durch den Prüfer der Einschätzung durch die Geschäftsführung des geprüften Unternehmens? Falls nein: Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 51 ff.
[ja] [n. a.]
  • Soll versucht werden, einen Konsens mit dem Abschlussprüfer zu finden?
[ja] [n. a.]
  • Können dem Abschlussprüfer zusätzliche Informationen gegeben werden, die ihn u. U. zu einer Überarbeitung seiner Beurteilung veranlassen?
[ja] [n. a.] Sofern im Prüfungsbericht Beanstandungen zu einzelnen Teilbereichen (z. B. zum internen Kontrollsystem) enthalten sind: Kann mit dem Prüfer vereinbart werden, dass diese Beanstandungen nicht im Prüfungsbericht getroffen werden, sondern in einem nur an die Geschäftsführung gerichteten sog. Management-Letter?  
[ja] [n. a.] Können durch den Prüfer vorgenommene Beanstandungen, speziell zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks führende Beanstandungen, von der Geschäftsführung des Unternehmens nachvollzogen werden? Besteht die Möglichkeit, den beanstandeten Punkten abzuhelfen, um damit entsprechende Formulierungen im Prüfungsbericht oder eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks zu vermeiden? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 51 ff.

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