Rz. 43

 
    Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen  
[ja] [n. a.]

Ist gem. § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB eine gesonderte Angabe der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse und Angabe von gewährten Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten erfolgt?

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln?

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechseln und Scheckbürgschaften?

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen?

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten?

Haftungsverhältnisse aus der Altersversorgung?

(Hinweis: Das Ausweiswahlrecht kann alternativ in Anhang oder Bilanz vorgenommen werden. )

Haftungsverhältnisse: Bilanzvermerke, Rz. 8 ff.

Haftungsverhältnisse: Bilanzvermerke, Rz. 11 ff.

Haftungsverhältnisse: Bilanzvermerke, Rz. 18 ff.

Haftungsverhältnisse: Bilanzvermerke, Rz. 27 ff.
[ja] [n. a.] Wurden die Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB) gem. § 268 Abs. 7 Halbsatz 2 HGB gesondert angegeben? (Hinweis: Das Ausweiswahlrecht kann alternativ in Anhang oder Bilanz vorgenommen werden.) Verbindlichkeiten im Abschluss nach HGB und EStG, Rz. 118 f.
[ja] [n. a.] Sind die nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe ihres Gesamtbetrags gem. § 285 Satz 1 Nr. 3a HGB sowie auch Art und Zweck sowie die Risiken, Vorteile und finanziellen Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist, gem. § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB angegeben? (Hinweis: Die Angabepflicht nur von Nr. 3 entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 214 ff.
[ja] [n. a.] Wurden die Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen sowie für Altersversorgung (§ 285 Satz 1 Nr. 3a HGB) gem. § 285 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 HGB jeweils gesondert angegeben? Anhang nach HGB, Rz. 214 ff.
[ja] [n. a.] Liegt gem. § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG eine Angabe über Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte vor? (Hinweis: Gilt nur für Aktiengesellschaften; entfällt neu für kleine AG.)  
    Angaben über Ereignisse nach dem Stichtag  
[ja] [n. a.] Erfolgten nach § 285 Nr. 33 HGB im Anhang Angaben über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und nicht in GuV oder Bilanz berücksichtigt sind unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen? (Hinweis: Angabe entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 247c ff.
[ja] [n. a.] Wurden gem. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB Erläuterungen von Beträgen größeren Umfangs in den sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, vorgenommen? (Hinweis: Die Erläuterungspflicht entfällt für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a Nr. 1HGB.) Anhang nach HGB, Rz. 135 f.
[ja] [n. a.] Wurden nach § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB Erläuterungen von Beträgen größeren Umfangs für Verbindlichkeiten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, vorgenommen? (Hinweis: Die Erläuterungspflicht entfällt für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a Nr. 2HGB.) Anhang nach HGB, Rz. 161
    Arbeitnehmerzahl  
[ja] [n. a.] Liegt entsprechend § 285 Satz 1 Nr. 7 HGB eine Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmerzahl nach Gruppen vor?
(Hinweis: Die Unterteilung in Gruppen entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.)
Anhang nach HGB, Rz. 226 ff.
    Honorare des Abschlussprüfers:  
[ja] [n. a.] Sind gem. § 285 Satz 1 Nr. 17 Angaben zur Art und Höhe der Honorare des Abschlussprüfers gemacht worden? (Hinweis: Diese Angabepflicht gilt nur für große Kapitalgesellschaften; mittelgroße Gesellschaften haben die Angabe auf Nachfrage der WPK zu übermitteln!) Anhang nach HGB, Rz. 203 f.
    Geschäftsführungsorgane/nahestehende Personen  
[ja] [n. a.] Liegt entsprechend § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a HGB eine Angabe der Gesamtbezüge an Organmitgliedern aus aktiver Tätigkeit einschließlich differenzierter Angaben zu Bezugsrechten und sonstigen aktienbasierten Vergütungen (ggf. Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB) vor? (Hinweis: Die Angabepflicht entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 194
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass die individualisierten Angaben zu Vorstandsbezügen (ggf. Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB a. F.) gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a Satz 5–8 HGB a. F. seit dem Geschäftsjahr 2021 nach § 162 AktG in einem gesonderten Vergütungsbericht und ohne Schutzklausel zu erfolgen hat und im Anhang gestrichen wurde? (Hinweis: Gilt nur für börsennotierte Aktiengesellschaften.) Vergütungsbericht in der Rechnungslegung Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Liegt entsprechend § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchst. b HGB eine Angabe der Gesamtbezüge an Organmitgliedern aus früherer Tätigkeit und an Hinterbliebene vor (ggf. Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB)? (Hinweis: Angabe entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HG...

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