Rz. 38
[ja] | [n. a.] | Erfolgen im Jahresabschluss Angaben zur Firma, dem Sitz, dem Registergericht und der Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie ggf. Angaben zur Liquidation oder Abwicklung? | |
[ja] | [n. a.] | Haben Kleinstkapitalgesellschaften beachtet, dass sie keinen Anhang aufzustellen brauchen, wenn keine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB, Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane i. S. d. § 285 Nr. 9c HGB und Angaben zu Transaktionen eigener Aktien unter der Bilanz erfolgen? | Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 38 |
[ja] | [n. a.] | Enthält der Anhang zusätzliche Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB, falls der Jahresabschluss aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt? | Anhang nach HGB, Rz. 39 ff. |
[ja] | [n. a.] | Enthält der Anhang eine Angabe, falls der Abschluss nicht auf der Going-concern-Prämisse basiert, sowie eine entsprechende Begründung? Unabhängig davon ist die Fortführungsannahme vor Aufstellung des Abschlusses stets explizit durch die Geschäftsführung festzustellen, was der Prüfer auch nachvollziehen muss. | Anhang nach HGB, Rz. 109 f. |
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