Rz. 38

 
[ja] [n. a.] Erfolgen im Jahresabschluss Angaben zur Firma, dem Sitz, dem Registergericht und der Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie ggf. Angaben zur Liquidation oder Abwicklung?  
[ja] [n. a.] Haben Kleinstkapitalgesellschaften beachtet, dass sie keinen Anhang aufzustellen brauchen, wenn keine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB, Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane i. S. d. § 285 Nr. 9c HGB und Angaben zu Transaktionen eigener Aktien unter der Bilanz erfolgen? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 38
[ja] [n. a.] Enthält der Anhang zusätzliche Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB, falls der Jahresabschluss aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt? Anhang nach HGB, Rz. 39 ff.
[ja] [n. a.] Enthält der Anhang eine Angabe, falls der Abschluss nicht auf der Going-concern-Prämisse basiert, sowie eine entsprechende Begründung? Unabhängig davon ist die Fortführungsannahme vor Aufstellung des Abschlusses stets explizit durch die Geschäftsführung festzustellen, was der Prüfer auch nachvollziehen muss. Anhang nach HGB, Rz. 109 f.

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