Rz. 37

 
[ja] [n. a.] Wurden die Vorschriften des § 265 HGB beachtet, nach denen z. B. für alle Kapitalgesellschaften die Möglichkeit besteht, die mit arabischen Ziffern versehenen Posten der GuV zusammengefasst darzustellen? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 88
    Bezogen auf das Gesamtkostenverfahren: Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 102 f.
[ja] [n. a.] Haben kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 und 2 HGB von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1–5 der GuV (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge und Materialaufwand) gem. § 276 Satz 1 HGB zu einer Position zusammengefasst? (Wahlrecht gilt nicht für Kleinstkapitalgesellschaften, wenn sie die bereits verkürzte Gliederung verwenden.)
[ja] [n. a.] Hat eine Kleinstkapitalgesellschaft die verkürzte Gliederung verwendet? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 104
    Bezogen auf das Umsatzkostenverfahren: Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 102 ff.
[ja] [n. a.] Haben kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 und 2 HGB von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Posten § 275 Abs. 3 Nr. 1–3 und 6 der GuV (Umsatzerlöse, Herstellungskosten, Bruttoergebnis vom Umsatz, sonstige betriebliche Erträge) gem. § 276 Satz 1 HGB zu einer Position unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst?
[ja] [n. a.] Wurde bei Gesellschaften, die das Gliederungsschema des § 275 HGB nicht anzuwenden brauchen (z. B. Personenhandelsgesellschaften) geprüft, ob die stattdessen gewählte Gliederung unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Geschäftsbetriebs sachgerecht ist? Personengesellschaften in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurde bei Aktiengesellschaften die Vorschrift des § 158 Abs. 1 AktG beachtet, nach der in der GuV eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust enthalten sein muss, sofern nicht alternativ eine solche Darstellung im Anhang existiert (nicht nötig bei Kleinstkapitalgesellschaften)? Anhang nach HGB, Rz. 211

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