Rz. 24

 
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass für die Eröffnungsbilanz keine allgemeine handelsrechtliche Prüfungspflicht besteht, da die §§ 316ff. HGB nur für die Jahresabschlüsse gelten? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 16 ff.
[ja] [n. a.] Bestehen entsprechende Vorschriften im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses, die eine Prüfung der Eröffnungsbilanz dennoch erforderlich machen?  
[ja] [n. a.] Ist berücksichtigt worden, dass die freiwillige Prüfung der Eröffnungsbilanz insbesondere bei Sachgründungen zweckmäßig ist? Sonderbilanzen und Status, Rz. 15 ff.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass die Eröffnungsbilanz prüfungspflichtiger Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB und prüfungspflichtiger Kapitalgesellschaften innerhalb der Erstprüfung des (Rumpf-)Geschäftsjahres automatisch auch zur Prüfung ansteht? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 22 ff.
[ja] [n. a.] Wurde § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG beachtet, nach dem eine Gründungsprüfung für AG und KGaA vorgeschrieben ist? (Inhalt: Vollständigkeit und Richtigkeit der Gründerangaben und ggf. Werthaltigkeitsprüfung der geleisteten Sacheinlagen.)  
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass weder nach den Vorschriften des PublG noch nach den Vorschriften des HGB eine Pflicht zur unmittelbaren Offenlegung von Eröffnungsbilanzen besteht?

Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses, Rz. 12 ff.

Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses, Rz. 46 ff.

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