Rz. 16

 
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass für Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB gem. § 264a Abs. 1 HGB sämtliche Bilanzierungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten und die Rechnungslegung um einen Anhang zu erweitern ist? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 14
[ja] [n. a.] Wurde ggf. von den größenabhängigen Offenlegungserleichterungen nach den §§ 326 und 327 HGB (z. B. keine Offenlegung der GuV und der damit verbundenen Anhangangaben bei kleinen Gesellschaften) Gebrauch gemacht? Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses, Rz. 20 ff.
[ja] [n. a.] Ist bei der Prüfung der Tatbestandsmerkmale des § 264a Abs. 1 HGB berücksichtigt worden, dass die Gesellschaftsverhältnisse zum Schluss des Geschäftsjahres maßgeblich sind und dabei Eintritte von persönlich haftenden Gesellschaftern mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Eintragung in das Handelsregister tatbestandliche Wirkung entfalten?  
[ja] [n. a.] Für den Fall, dass die Gesellschaft in einen Konzernabschluss einbezogen ist: Wurde die Nutzung der umfangreichen Erleichterungen nach § 264b HGB geprüft?  
[ja] [n. a.] Sind Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach den Vorschriften des § 264c HGB gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben bzw. für den Fall, dass ein Ausweis unter einem anderen Posten erfolgt, mit einem entsprechenden Zusatz "davon gegenüber Gesellschaftern" versehen worden? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 27
[ja] [n. a.] Falls mittelbare Gesellschafter existieren: Wurde beachtet, dass § 264c Abs. 1 HGB dann keine Anwendung findet?  
[ja] [n. a.] Wurde beim Vorhandensein von mittelbaren Gesellschaftern geprüft, ob ein Sonderausweis gegenüber "verbundenen Unternehmen" oder "Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" infrage kommt? Wurde zudem beachtet, dass bei stillen Gesellschaftern, mit Ausnahme einer gleichzeitigen Gesellschafterstellung, ein solcher Ausweis nicht in Betracht zu ziehen ist?  
[ja] [n. a.] Ist beim Ausweis des Eigenkapitals der § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB beachtet worden? (Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften sind hiervon befreit; § 264c Abs. 5 HGB.) Wurde berücksichtigt, dass ein Ausweis von Jahresüberschuss, Bilanzgewinn, Gewinnvortrag oder Rücklagen an das freie Dispositionsrecht der Gesellschafterversammlung gekoppelt ist und ein entsprechender Beschluss vorliegen muss? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 28
[ja] [n. a.] Sind die Gewinnanteile der Komplementäre gem. § 120 Abs. 2 HGB den Kapitalanteilen gutgeschrieben und nicht als Jahresüberschuss ausgewiesen worden? (Ausnahme: Es gibt abweichende gesellschaftsvertragliche Regelungen.) GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 46
[ja] [n. a.] Sind die Gewinnanteile des Kommanditisten gem. § 167 Abs. 2 HGB zunächst der vereinbarten Einlage bis zu deren Auffüllung und darüber hinaus dem Privatkonto des Kommanditisten (= Verbindlichkeit für die Gesellschaft) gutgeschrieben worden? (Ausnahme: Es gibt abweichende gesellschaftsvertragliche Regelungen.)

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 31

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 46
[ja] [n. a.] Sind die Vorschriften des § 264c Abs. 2 Satz 2 HGB berücksichtigt worden, nach der Kapitalanteile des Komplementärs als "Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter" in der Bilanz zu zeigen sind? (Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften sind hiervon befreit; § 264c Abs. 5 HGB.) GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 29 f.
[ja] [n. a.] Ist ein negativer Kapitalanteil des Komplementärs unsaldiert als "nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des persönlich haftenden Gesellschafters" ausgewiesen? (Für den Fall einer gesellschaftsvertraglichen Zahlungsverpflichtung: Ausweis als "Einzahlungsverpflichtung persönlich haftender Gesellschafter".)

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 29

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 31
[ja] [n. a.] Wird berücksichtigt, dass eine Verlusttragung der Kapitalanteile der Gesellschafter dazu führt, dass kein Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag in der Bilanz ausgewiesen wird?

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 31

GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 33
[ja] [n. a.] Sind die Vorschriften des § 264c Abs. 2 Satz 6 HGB berücksichtigt worden, nach der die Kapitalanteile der Kommanditisten jeweils mit der festgelegten Pflichteinlage zusammengefasst als Kapitalanteile der Kommanditisten in der Bilanz zu zeigen sind? (Kleinstgesellschaften und kleine Gesellschaften sind hiervon befreit; § 264c Abs. 5 HGB.) GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 30
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass für negative und positive Kapitalanteile verschiedener Kommanditisten ein Saldierungsverbot gilt?  
[ja] [n. a.] Ist die Vorschrift des § 264c Abs. 2 Satz 6 HGB berücksichtigt worden, nach der Verlustanteile des Kommanditisten von dessen Kapitalanteil abzusetzen sind und übersteigende Verluste als "nicht durch Vermögenseinlage gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten" bzw. als Forderung (bei Vorliegen einer Einzahlungsverpf...

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