Rz. 94

 
[ja] [n. a.] Wurden die Vorschriften des IAS 1.112 ff. sowie der Einzelstandards beachtet, nach denen eine Angabe über die Grundlage der Aufstellung des Abschlusses sowie der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erforderlich ist? Anhang nach IFRS, Rz. 25 ff.
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend IFRS 1.20 ff. Angaben und Erläuterungen bei erstmaliger Anwendung der IFRS vor? Buchführung/IFRS-Umstellung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurden in Erfüllung der Vorschrift des IAS 8.28 ff. Angaben bei geänderten Rechnungslegungsnormen gemacht? Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurde IFRS 9 – Finanzinstrumente – berücksichtigt? Rechnungslegung nach HGB – IFRS – EStG, Rz. 82 ff.
[ja] [n. a.] Wurde IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden – berücksichtigt? Kundenverträge und Fertigungsaufträge im Abschluss nach HGB und IFRS, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.]

Wurden die kleineren Änderungen an den bestehenden IFRS mit Wirkung zum 1.1.2023 beachtet? Diese betreffen neben den allgemeinen Verbesserungen insbesondere die im Einführungstext dargestellten Änderungen.

Am 23.1.2020 hat der IASB "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)" herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen waren ursprünglich ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2022 beginnen. Der Zeitpunkt des Inkrafftretens wurde später jedoch auf den 1.1.2024 verschoben – eine Übernahme von der EU steht auch noch aus.
Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurden die Änderungen des IAS 1 und des IAS 8 in Bezug auf Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beachtet? , Anhang nach IFRS, Rz. 1 ff.

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