Rz. 71
[ja] | [n. a.] | Wurde die Vorschrift des § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB beachtet, nach der eine Angabe der Tochterunternehmen, die von der Anwendung der §§ 264 ff. HGB befreit sind, erforderlich ist? (Hinweis: Kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen können § 264 Abs. 3 HGB nicht nutzen.) | Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 27 f. |
[ja] | [n. a.] | Wurde die Vorschrift des § 264b Nr. 4 HGB beachtet, nach der eine Angabe der Personenhandelsgesellschaften, die von der Anwendung der §§ 264ff. HGB befreit sind, zu erfolgen hat? (Hinweis: Kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen können § 264b HGB nicht nutzen.) | Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses, Rz. 73 f. |
[ja] | [n. a.] | Sind gem. § 297 Abs. 2 Satz 3 HGB zusätzliche Angaben gemacht worden, falls der Konzernabschluss aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt? | Konzernabschluss nach HGB, Rz. 53 ff. |
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