Rz. 58
[ja] | [n. a.] | Wurden die Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (JA: 3 Monate, kleine KapG: bis zu 6 Monate) bzw. Konzernabschlusses (KA: 5 Monate, kapitalmarktorientierte Gesellschaften 4 Monate) gem. §§ 264 Abs. 1, 290 Abs. 1 HGB eingehalten und dabei auch an die ggf. bestehenden Einschränkungen der Corona-Pandemie sowie die Offenlegungsfrist von maximal 4 Monaten für kapitalmarktorientierte Unternehmen gedacht? (Nach dem DCGK (2022) Empfehlung F.2 soll der (Konzern-)Abschluss 90 Tage nach dem Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein.) |
Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 61 ff. |
[ja] | [n. a.] | Wurde die Vorschrift des § 320 HGB für die Vorlage des JA bzw. KA an den Abschlussprüfer eingehalten? | Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 62 |
[ja] | [n. a.] | Wurde die Frist für die Prüfung des JA/KA durch den Aufsichtsrat gem. § 171 AktG bzw. für Konzernabschlüsse von einem (+ einen weiteren) Monat nach Zugang der Unterlagen beachtet? | Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 42 |
[ja] | [n. a.] | Sind die Regelungen für die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung nach §§ 123, 175 AktG, § 42a GmbHG bzw. für Konzernabschlüsse hinreichend berücksichtigt worden? | Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 42 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen