Rz. 57

 
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass für nachfolgende Gesellschaften eine Prüfungspflicht besteht? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 16 ff.
[ja] [n. a.]
[ja] [n. a.]
[ja] [n. a.]
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass für nachfolgende Konzerne eine Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts besteht? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 16 ff.
[ja] [n. a.]
[ja] [n. a.]
[ja] [n. a.]
[ja] [n. a.] Ist § 264 Abs. 3 und 4 sowie § 264b HGB hinreichend beachtet worden, wonach eine Ausnahme von der Prüfungspflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften dann besteht, wenn es sich um Tochterunternehmen eines zur Konzernrechnungslegung nach § 290 HGB verpflichteten Mutterunternehmens handelt und die dort genannten Voraussetzungen vorliegen (insbes. Einstandserklärung des Mutterunternehmens für die Verpflichtungen des Tochterunternehmens)?

Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 27

Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 16 ff.
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass Konzerne unter den Voraussetzungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292, 293 HGB von der Prüfungspflicht befreit sind, wenn kein Abschluss aufgestellt zu werden braucht? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 16 ff.
[ja] [n. a.] Ist beachtet worden, dass auch ohne gesetzliche Verpflichtung § 317 HGB angewendet werden muss, wenn bei einer freiwilligen Prüfung ein Testat i. S. d. § 322 HGB erteilt werden soll? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 16 ff.
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass, falls eine freiwillige inhaltliche Prüfung des nichtfinanziellen Berichts/der nichtfinanziellen Erklärung erfolgte, seit dem 1.1.2019 eine Pflicht zur Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses nach § 289b Abs. 4 HGB besteht?  

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge