Rz. 45

 
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 285 Nr. 16 HGB beachtet, nach der anzugeben ist, dass die auf den aktualisierten Kodex (2022) bezogene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben wurde und wo sie öffentlich zugänglich ist? (Hinweis: Gilt nur für börsennotierte Gesellschaften.)

Anhang nach HGB, Rz. 237 f.

Deutscher Corporate Governance Kodex: Rechnungslegung, Rz. 52 f.
[ja] [n. a.] Wurde der Grundsatz 26 des DCGK (2022) beachtet, nach der jährlich ein Vergütungsbericht nach den gesetzlichen Vorgaben (seit dem Geschäftsjahr 2021 § 162 AktG) zu erstellen ist. (Hinweis: Gilt nur für börsennotierte Gesellschaften.) Deutscher Corporate Governance Kodex: Rechnungslegung, Rz. 38 ff. 135d/ 1 ff.Vergütungsbericht in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Erfolgt entsprechend Grundsatz 23 DCGK (2022) eine gemeinsame Berichterstattung von Aufsichtsrat und Vorstand in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft? (Hinweis: Gilt nur für börsennotierte Gesellschaften.)

Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 1 ff.

Deutscher Corporate Governance Kodex: Rechnungslegung, Rz. 24 ff.
[ja] [n. a.] Ist entsprechend der Empfehlung D7 DCGK (2022) im Bericht des Aufsichtsrats angegeben worden, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder jeweils teilgenommen haben, zudem ob die Sitzungen in Präsenz oder als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt wurden? (Hinweis: Gilt nur für börsennotierte Gesellschaften.)  

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