Rz. 28

Die allgemeinen Fragen sind bei jedem einzelnen Posten der Bilanz zu beachten. Der Bilanzersteller sollte deshalb jeweils diese Fragen durchgehen, bevor er sich im Detail mit der betreffenden Position befasst. Es ist aber auch möglich, diese Fragen nach Beendigung der Bearbeitung einer Bilanzposition heranzuziehen; in einem solchen Fall bewirken die allgemeinen Fragen eine kurz gefasste Kontrolle der Erstellungstätigkeit (z. B. durch die Geschäftsführung).

 
    Grundlegende Feststellungen  
[ja] [n. a.] Ist der als Aktiv- oder Passivposten auszuweisende Bestand tatsächlich vorhanden und wird das Vorhandensein eindeutig nachgewiesen? Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 28
[ja] [n. a.] Sind umgekehrt alle unter die Bilanzposition fallenden Vermögens- bzw. Schuldposten vollständig erfasst? Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 20
[ja] [n. a.] Sind die Vermögens- bzw. Schuldposten entsprechend des § 266 HGB in der Bilanz ausgewiesen (und zwar mit dem richtigen Betrag)? (Größenabhängige Erleichterungen können genutzt werden.) Jahresabschlussgliederung, Rz. 7 ff.
[ja] [n. a.] Ist von bestehenden Bilanzierungswahlrechten (d. h. Aktivierungs- oder Passivierungswahlrechten) zutreffend Gebrauch gemacht worden? (Sind noch Wahlrechte aus der Zeit vor dem BilMoG fortgeführt worden, so sind auch deren Ausweis- und Berichtspflichten fortzuführen.) Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 40 ff.
[ja] [n. a.] Werden die bilanzierten Vermögens- bzw. Schuldposten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bewertet? (Kleinstkapitalgesellschaften dürfen keine Marktzeitwertbewertung vornehmen – d. h. beim Saldierungsvermögen von Pensionsverpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB – , wenn sie die übrigen Erleichterungen nutzen.) Jahresabschluss: Überblick, Rz. 40 ff.
[ja] [n. a.] Werden die im Zusammenhang mit dem Bilanzposten bestehenden Erläuterungspflichten vollständig und zutreffend erfüllt (vor allem im Anhang, wobei größenabhängige Befreiungen existieren)? Anhang nach HGB, Rz. 123 ff.
[ja] [n. a.] Stehen Ansatz, Bewertung, Ausweis und Erläuterung des Bilanzpostens im Einklang mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB ("true and fair view"-Prinzip)? Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 43 f.
[ja] [n. a.]
  • Für den Fall, dass beim Übergang auf das BilMoG alte Wertansätze gem. den eingeräumten Wahlrechten (Art. 66 und 67 EGHGB) fortgeführt werden:
  • Wurden die Pensionsverpflichtungen um mindestens 1/15 des beim Übergang bestehenden Fehlbetrags aus der Neubewertung zugeführt und die verbleibende Deckungslücke angegeben?
  • Wurden die ggf. beibehaltenen erhöhten Wertansätze bei Rückstellungen, Sonderposten mit Rücklageanteil oder geringere Wertansätze bei Vermögensgegenständen planmäßig weiter aufgelöst und der Unterschiedsbetrag angegeben?
 
    Berücksichtigung wichtiger Umstände  
    Gab es größere Veränderungen in der Höhe oder Zusammensetzung des Bilanzpostens im Vergleich zum Vorjahr?

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 37

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 40
[ja] [n. a.]
  • Können solche Veränderungen hinsichtlich ihrer Verursachung plausibel erklärt werden (z. B. durch die Auswirkungen der aktuellen Krisen)?
[ja] [n. a.]
  • Falls nein: Ist feststellbar, ob ggf. eine Änderung im Ausweis von Vermögens- oder Schuldposten oder vielleicht sogar ein Buchungsfehler vorliegt?
    Liegen wichtige Verträge vor, die den Bilanzposten berühren? Inventur und Inventar, Rz. 42
[ja] [n. a.]
  • Hat sich der Bilanzersteller vergewissert, welche derartigen Verträge bestehen? (Betreffend: Kauf, Abtretung, Übertragung, Option, Nutzung/Miete, Verpfändung, Gewährleistung, Duldung, Verzicht, Preise usw.)
[ja] [n. a.]
  • Sind solche Verträge im abgelaufenen Jahr neu abgeschlossen, beendet oder wesentlich verändert worden und ergeben sich daraus Konsequenzen für die Bilanzierung?
[ja] [n. a.]
  • Stehen diese Verträge im Zusammenhang mit drohenden oder bereits laufenden Rechtsstreitigkeiten? Welche Folgen würde ein für das Unternehmen positiver oder negativer Ausgang des Rechtsstreits für den Bilanzposten haben?
    Wurde die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. der Branche hinreichend beachtet? Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 45
[ja] [n. a.]
  • Hat eine vom Normalzustand abweichende Lage Konsequenzen für die Bearbeitung des Bilanzpostens?
[ja] [n. a.]
  • Sind aufgrund der wirtschaftlichen Lage bei der Bilanzerstellung besondere Risiken zu beachten?
    Gab es wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die den zu bearbeitenden Bilanzposten betreffen? Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 30 f.
[ja] [n. a.]
  • Haben diese Ereignisse Einfluss auf den Ansatz des Bilanzpostens?
Anhang nach HGB, Rz. 247c ff.
[ja] [n. a.]
  • Werden diese Ereignisse bei der Berichterstattung im Anhang beachtet?

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