Rz. 31

 
    Wird von den gesetzlichen Bewertungswahlrechten zutreffend Gebrauch gemacht? Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 31 ff.
[ja] [n. a.] Abschreibungsmethode? Das temporär eingeführte steuerliche Wahlrecht zur degressiven Abschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter durfte handelsrechtlich nicht einfach übernommen werden. Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 25 ff.
[ja] [n. a.] Außerplanmäßige Abschreibungen bei nicht dauernder Wertminderung nur bei Finanzanlagevermögen? Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 45 ff.
[ja] [n. a.] Zuschreibungen müssen handels- und steuerrechtlich stets vorgenommen werden!

Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 74 ff.

Zuschreibungen/Wertaufholungen, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wahlrechte bei der Ermittlung der Herstellungskosten, begrenzt auf allgemeine Verwaltung, angemessene soziale Aufwendungen sowie Zinsen der Herstellung? Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG, Rz. 32 ff.
[ja] [n. a.] Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 256 HGB, begrenzt auf LiFo und FiFo? Bewertungsvereinfachungsverfahren, Rz. 27 ff.
[ja] [n. a.] Keine Berücksichtigung von Wertschwankungen in der nächsten Zukunft? Altwerte konnten beibehalten werden und sind im Zeitverlauf erfolgswirksam mit aufzulösen. Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Pensionsverpflichtungen sind gem. § 253 Abs. 2 HGB mit laufzeitadäquaten, von der Bundesbank vorgegebenen Durchschnittszinssätzen der letzten 10 Geschäftsjahre oder mit einem pauschalisierenden Durchschnittszinssatz der letzten 10 Geschäftsjahre für 15 Jahre Restlaufzeit abzuzinsen. Der nun erstmals seit Jahren ansteigende Durchschnittszinsatz führt zu positiven Erfolgswirkungen in der GuV, wobei allerdings die gleichzeitig notwendigerweise gestiegenen Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungserwartungen dies teilweise kompensieren dürften. Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Wurde das Wahlrecht genutzt, Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu bilden? Diese sind dann auch maßgeblich für die Steuerbilanz. Bewertungseinheiten und Sicherungsbeziehungen, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Hat man sich konsequent für eine Möglichkeit der Behandlung geringfügiger Wirtschaftsgüter entschieden, d. h. entweder nach § 6 Abs. 2 EStG (bis 800 EUR Sofortabschreibung) oder nach § 6 Abs. 2a EStG (bis 250 EUR Sofortabschreibung; Poolabschreibung von über 250 bis 1.000 EUR)? (Hinweis: Mit dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes sind für 2024 deutlich höhere Werte und kürzere Verrechnungszeiträume der im Pool gesammelten GWG angekündigt.) Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Handels- und Steuerbilanz, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Übergangsvorschriften auf das BilMoG:  
   
  • Wurden die Pensionsverpflichtungen um mindestens 1/15 des beim Übergang bestehenden Fehlbetrags aus der Neubewertung zugeführt und die verbleibende Deckungslücke angegeben?
  • Wurden die ggf. beibehaltenen erhöhten Wertansätze bei Rückstellungen, Sonderposten mit Rücklageanteil oder geringere Wertansätze bei Vermögensgegenständen planmäßig weiter aufgelöst?
Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung, Rz. 77 ff.
    Werden Bewertungsspielräume zutreffend genutzt? Z. B.: Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss, Rz. 40 ff.
[ja] [n. a.] Schätzung der Nutzungsdauer von abnutzbaren Anlagegütern? Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 7
[ja] [n. a.] Verteilung des Kaufpreises für eine Sachgesamtheit, z. B. auf Grund und Boden und Gebäude? Gebäude im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 280 ff.
[ja] [n. a.] Umfang von außerplanmäßigen Abschreibungen gem. Niederstwertprinzip: Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 38 ff.
[ja] [n. a.]
  • beim Anlagevermögen (beim Immaterial- und Sachvermögen nur bei dauerhafter Wertminderung)? Zu beachten ist, dass auch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen mit in die Bewertung einzubeziehen ist, d. h. eine energieineffiziente Maschine könnte ggf. dauerhaft einen deutlich eingeschränkten Nutzwert und Veräußerungspreis haben.

Anlagevermögen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG, Rz. 35

Steuerbilanz nach EStG, Rz. 74 ff.
[ja] [n. a.]
  • bei den Vorräten (Gängigkeitsabschläge, verlustfreie Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen/Leistungen)? Energiekrisenbedingt sind ggf. Anpassungen bei bislang verwendeten Verfahren notwendig.
Abschreibungen, AfA, und Wertminderungen, Rz. 73
[ja] [n. a.]
  • bei den Forderungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen)? Hierbei sollte aufgrund der aktuellen Krisensituation besonders sorgfältig geprüft werden.
Forderungen im HGB-, EStG- und IFRS-Abschluss, Rz. 49 ff.
[ja] [n. a.] Berücksichtigung von Beschäftigungsschwankungen bei der Ermittlung der zu aktivierenden Herstellungskosten? Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG, Rz. 26
[ja] [n. a.] Höhe der pauschalen Garantierückstellung? S. Rückstellungs-ABC "Garantie" und "Haftpflicht"
[ja] [n. a.] Höhe bestimmter Rückstellungen für Einzelrisiken (z. B. Haftung f...

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