Begriff

Für die Adressaten internationaler wie auch nationaler Jahres- bzw. Konzernabschlüsse (vgl. IAS 7) sind Informationen über die einem Unternehmen zugeflossenen Finanzierungsmittel sowie deren Verwendung von großer Bedeutung, um das Unternehmen finanzwirtschaftlich beurteilen zu können (DRS 21.1.) Für Konzernabschlüsse ist die Kapitalflussrechnung gemäß § 297 Abs. 1 HGB gesetzlicher Pflichtbestandteil der Rechnungslegung (vgl. auch DRS 21 "Kapitalflussrechnung" in der aktuellen Fassung). § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die keinen Konzernabschluss aufstellen müssen, zur Erweiterung des Einzelabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel. Aber auch in den Jahresabschlüssen nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen wird die freiwillige Erweiterung des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung immer mehr zur Regel.

Aufgrund der Tatsache, dass unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen keinen Einfluss auf die Zahlungsströme haben, ist die Kapitalflussrechnung das einzige Instrument des (Konzern-)Abschlusses, das ohne größere Aufbereitungsmaßnahmen dem internationalen Vergleich standhält.[1]

Die Kapitalflussrechnung soll die Informationen zur Ertragslage (GuV) und zur Vermögenslage (Bilanz) um Informationen zur Entwicklung der Finanzlage erweitern. Sie zeigt zu diesem Zweck die Zahlungsströme der Periode (Ein- und Auszahlungen) unterteilt nach

  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Cashflow im engeren Sinne bzw. operativer Cashflow),
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit,
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.

Aus der Summe dieser 3 Bereiche ergibt sich die Änderung der Finanzmittel im betreffenden Geschäftsjahr. Nach DRS 21.1 soll die Kapitalflussrechnung den Einblick in die Fähigkeit des Unternehmens verbessern, künftig finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Ausschüttungen an die Anteilseigner zu leisten. Sie erlaubt deshalb auch bessere Analysen der Innenfinanzierungskraft der Unternehmen sowie von (kritischen) Unternehmensentwicklungen. Darüber hinaus stellt die Kapitalflussrechnung einen wichtigen Bestandteil der Bewertungsmodelle im Rahmen von Unternehmensbewertungen dar. So sind die im Rahmen des WACC-FCF-Ansatzes[2] relevanten künftigen Cash-Flows (sog. Free Cash Flows) diejenigen finanziellen Überschüsse, die für sämtliche Kapitalgeber der Gesellschaft verfügbar sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Vorschriften finden sich in § 297 HGB und IAS 7 sowie DRS 21.

[1] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS-Kommentar, 21. Auflage, § 3 Tz. 3.
[2] Weighted Average Cost of Capital.

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