Ausgangsgröße des operativen Cashflows ist bei indirekter Ermittlung das Periodenergebnis (i. e. S. handelsrechtlicher (Konzern-) Jahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, DRS 21.40). Dieses Ergebnis ist folgendermaßen zu korrigieren:

  • Bestimmten Aufwendungen stehen grundsätzlich keine operativen Zahlungen gegenüber. Betroffen sind vor allem Abschreibungen, die dem Jahresergebnis hinzuzurechnen sind – während die Zahlungsseite des Anlagevermögens an ganz anderer Stelle, beim investiven Cashflow verarbeitet wird.
  • Bei anderen Aufwendungen und Erträgen entsteht ein Zeitversatz zwischen Ergebniswirkung und operativer Zahlungswirkung. Ein Beispiel sind etwa Umsatzerlöse, die in der Periode selbst nur zu Kundenforderungen wurden und erst in der Folgeperiode zu Zahlungen führen. Erst die Korrektur der Umsatzerlöse (als Teil des Jahresergebnisses) um die Veränderungen der Kundenforderungen führt zu den Einzahlungen der Periode.
  • Umgekehrt können auch die Auszahlungen oder Einzahlungen den Aufwendungen oder Erträgen vorauseilen. Gemeint sind nicht nur Rechnungsabgrenzungsposten, sondern z. B. auch erhaltene Anzahlungen oder Wareneinkäufe, die erst in der Folgeperiode zu Umsätzen oder Materialaufwendungen führen. Erst die Korrektur der Umsatzerlöse oder Materialaufwendungen um die Veränderung von Anzahlungen und Vorräten führt in diesen Fällen zu den operativen Zahlungsgrößen.
  • Darüber hinaus ist das Periodenergebnis um Ein- und Auszahlungen von außergewöhnlicher Größe und/oder Bedeutung und den Ertragssteueraufwand/-ertrag zu korrigieren.[1]
 
Praxis-Beispiel

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

(1) Die Cash-GmbH erzielt ein Periodenergebnis von 3.000 TEUR. Darin enthalten:

  • (2) Abschreibung von 320 TEUR
  • (3) Zuführung Rückstellungen: 100 TEUR
  • (4) Auflösung aktiviertes Disagio: 30 TEUR
  • (5) Gewinn aus Veräußerung Anlagevermögen: 50 TEUR
  • (6) Erhöhung Vorräte und Kundenforderungen: 2.100 TEUR
  • (7) Erhöhung Verbindlichkeiten L+L 200 TEUR

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt sich wie folgt:

 
1. Periodenergebnis 3.000
2. Abschreibungen + 320
3. Zunahme Rückstellungen + 100
4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (hier: Disagio) + 30
5. Gewinn aus Abgang Anlagevermögen[2] – 50
6. Zunahme Vorräte, Forderungen L+L sowie sonstige Aktiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungsbereich) – 2.100
7. Zunahme Verbindlichkeiten L+L sowie sonstige Passiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungsbereich) + 200
8. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.500
 
Praxis-Tipp

Erhöhung der Vorräte und Forderungen für geringeren Zahlungserfolg

Bei der Analyse der vorstehenden Cashflow-Rechnung, z. B. durch die Bank/Ratingagentur, fällt Folgendes auf: Der Zahlungserfolg des Geschäftsjahres beträgt nur noch die Hälfte des GuV-Erfolgs. Ursächlich ist die Erhöhung der Vorräte und Forderungen. Die Bank/Ratingagentur wird diesen Umstand sicherlich kritisch hinterfragen. Sofern Sie als Vertreter des Unternehmens selbst diese Analyse durchführen, können Sie sich auf diese Fragen vorbereiten.

[1] DRS 21.18 f. Demnach sind ertragsteuerbedingte Zahlungen regelmäßig der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen, es sei denn, sie sind einem Geschäftsvorfall der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit eindeutig zurechenbar.
[2] Erklärungsbedürftig ist noch Ziffer 5: Der Gewinn (oder Verlust) aus dem Abgang von Anlagevermögen ist im Jahresergebnis enthalten. Er wird durch Ziffer 5 vollständig herausgerechnet, d. h. selbst insoweit eliminiert, wie die Veräußerung tatsächlich zu Einzahlungen geführt hat. Die Einzahlungsseite erscheint aber im investiven Bereich der Kapitalflussrechnung.

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