Entscheidungsstichwort (Thema)

Kapitalgesellschaften sind Gewerbebetriebe

 

Leitsatz (redaktionell)

Gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 GewStG, wonach die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 20.10.1976; Aktenzeichen I R 148/74; BFHE 120, 265)

 

Gründe

Gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 GewStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Für die Steuern vom Einkommen sind natürliche Personen, auch wenn sie sich zu Personengesellschaften zusammenschließen, und Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht als gleich zu beurteilen. Auch auf dem Gebiet des Gewerbesteuerrechts kann der Gesetzgeber diese Unterscheidung beibehalten (BVerfGE 13, 331 [339]; 40, 109 [117]). Dies gilt insbesondere für Grundstücksunternehmen, die kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind und bei denen nach Maßgabe des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und der dazu ergangenen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des BFH (vgl. HFR 1969, 348) Grundstückserträge von der Gewerbesteuer befreit werden können.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1641761

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge