Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld. Kammerbeschluss ohne Begründung
Leitsatz (redaktionell)
Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BFH vom 25.03.2010 (III S 5/10), das Urteil des BFH vom 24.09.2009 (III R 79/06, BFH/NV 2010, 614) sowie das Urteil des FG Dessau vom 31.05.2005 (4 K 535/02) ist vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden. Von einer Begründung wurde gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG abgesehen.
Verfahrensgang
BFH (Beschluss vom 25.03.2010; Aktenzeichen III S 5/10) |
FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 31.05.2005; Aktenzeichen 4 K 535/02) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2997464 |
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