Lfd. Nr.

 

 

Regelsatz in Euro Fahrverbot

 

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern

 

 

12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

 

 

12.5.1

 

weniger als 5/10 des halben Tachowertes……… 75

 

12.5.2

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes……… 100

 

12.5.3

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes……… 160

 

12.5.4

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes……… 240

 

12.5.5

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes……… 320

 

12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

 

 

12.6.1

 

weniger als 5/10 des halben Tachowertes……… 75

 

12.6.2

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes……… 100

 

12.6.3

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes……… 160

Fahrverbot

1 Monat
12.6.4

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes……… 240

Fahrverbot

2 Monate
12.6.5

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes……… 320

Fahrverbot

3 Monate
12.7 c) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

 

 

12.7.1

 

weniger als 5/10 des halben Tachowertes……… 100

 

12.7.2

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes……… 180

 

12.7.3

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes……… 240

Fahrverbot

1 Monat
12.7.4

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes……… 320

Fahrverbot

2 Monate
12.7.5

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes……… 400

Fahrverbot

3 Monate

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