Rz. 43

Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dagegen müssen die Abgänge nicht von Umgliederungen nach IFRS 5 getrennt ausgewiesen werden. Die Entwicklungsrechnung für technische Anlagen und Maschinen, die im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum stehen, hat z. B. folgende Gestalt:[2]

 
– 100 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Brutto, Anfangsbestand
– 101 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Brutto, Zugang
– 102 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Brutto, Umgliederungen nach IFRS 5 und andere Abgänge
– 103 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Brutto, Umbuchungen
– 104 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Brutto, Zugang durch Unternehmenszusammenschlüsse
– 106 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Brutto, Endbestand
– 120 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Anfangsbestand
– 121 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Zugang durch planmäßige Abschreibungen
– 122 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Umgliederungen nach IFRS 5 und andere Abgänge
– 123 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Umbuchungen
– 124 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Zugang durch Wertminderungsaufwand
– 125 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Wertaufholung
– 126 Techn. Anlagen und Maschinen, AHK, Wertberichtigung, Endbestand

Tab. 3: Entwicklungsrechnung für technische Anlagen und Maschinen

Darüber hinaus entstehen bei Anlagenentwicklungsrechnungen von in fremder Währung aufgestellten Abschlüssen regelmäßig Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse und deren Einzelposten in die Berichtswährung nach der modifizierten Stichtagskursmethode[3]; diese werden in der im externen Jahresabschluss offengelegten Entwicklungsrechnung separat ausgewiesen.[4] Auf Ebene der Buchführung der Einzelgesellschaften sind jedoch zur Abbildung der Umrechnungseffekte keine Konten einzurichten.[5]

 

Rz. 44

Sofern sich der nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierende für die Anwendung der Neubewertungsmethode bei Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen entscheidet, muss der IFRS-Bilanzierende neben den Neuwerten auch den Betrag offenlegen, der sich bei Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die jeweilige Gruppe von Vermögenswerten hypothetisch ergeben hätte.[6] Dementsprechend muss die Buchführung sowohl die Ableitung der fortgeführten AHK als auch der Neuwerte gestatten. Somit sind für jede neu bewertete Gruppe von Vermögenswerten 2 weitere[7] Entwicklungsrechnungen anzulegen:

 
– 110 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Brutto, Anfangsbestand
– 111 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Brutto, Veränderung durch Neubewertung
– 112 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Brutto, Umgliederungen nach IFRS 5 und andere Abgänge
– 113 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Brutto, Umbuchungen
– 116 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Brutto, Endbestand
– 130 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Wertberichtigung, Anfangsbestand
– 131 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Wertberichtigung, Zugang durch planmäßige Abschreibungen
– 132 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Wertberichtigung, Umgliederungen nach IFRS 5 und andere Abgänge
– 133 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Wertberichtigung, Umbuchungen
– 136 Techn. Anlagen und Maschinen, Differenz Zeitwert/AHK, Wertberichtigung, Endbestand

Tab. 4: Weitere Entwicklungsrechnungen für Anlagen und Maschinen

 

Rz. 45

Die nach IAS 16.73 e) bzw. IAS 38.118 e) offenzulegende Entwicklungsrechnung – ohne Währungsumrechnungsdifferenzen[8] – leitet sich bei Anwendung der Neubewertungsmethode wie folgt ab:

 
Anlagenentwicklungsrechnung, Brutto Entwicklungskonten
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Anfangsbestand – 100 + – 110
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Zugang – 101  
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Veränderung durch Neubewertung – 111  
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Umgliederungen nach IFRS 5 und andere Abgänge – 102 + – 112
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Umbuchungen – 103 + – 113
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Zugang durch Unternehmenszusammenschlüsse – 104  
Techn. Anlagen und Maschinen, Brutto, Endbestand – 106 + – 116
Anlagenentwicklungsrechnung, Wertberichtigungen Entwicklungskonten
Techn. Anlagen und Maschinen, WB, Anfangsbestand – 120 + – 130
Techn. Anlagen und Maschinen, WB, Zugang durch planmäßige Abschreibungen – 121 + – 131
Techn. Anlagen und Maschinen, WB, Umgliederungen nach IFRS 5 und andere Abgänge – 122 + – 132
Techn. Anlagen und Maschinen, WB, Umbuchungen – 123 + – 133
Techn. Anlagen u...

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