Rz. 16

Informationen zur laufenden Generierung von IFRS-Abschlüssen lassen sich – in Abhängigkeit von der Art der offenzulegenden Information (aktuelle vs. hypothetische oder künftige Information sowie quantitative vs. qualitative Information) – auf folgende Arten gewinnen:

  • Kontenplan
  • Kontenauswertung
  • Prognosen
  • Simulationsrechnung
  • statistische Aufzeichnungen/sonstige Erhebungen.
 
  aktuelle Information hypothetische Information zukünftige Information
quantitative Information

Kontenplan

(Kontenauswertung)
Simulationsrechnung

Prognosen

(statistische Aufzeichnungen)
qualitative Information Aufzeichnungen und Dokumentationen

Tab. 2: Informationsgewinnung zur laufenden Generierung von IFRS-Abschlüssen

 

Rz. 17

Die kontenmäßige Abbildung von quantitativen Informationen, welche sich auf eine aktuelle oder vergangene Periode bezieht, bietet sich immer dann an, wenn

  • die zusätzliche Information exakt aufgenommen werden soll (d. h. Ungenauigkeiten durch andere Aufzeichnungsarten möglichst ausgeschlossen werden sollen) und/oder
  • die zusätzliche Information unmittelbar in bereits bestehende – oder für IFRS-Rechnungslegungszwecke einzurichtende – Entwicklungsrechnungen integriert werden kann und/oder
  • voraussichtlich eine Vielzahl von Einzelsachverhalten aufgezeichnet werden müssen, um die Angabe im IFRS-Abschluss zu generieren und
  • es sich entweder um Daten der laufenden oder einer vergangenen (im Falle einer retrospektiven Umsetzung von Berichtsanforderungen) Berichtsperiode handelt.
 

Rz. 18

Die mittels Kontenauswertung zu generierenden quantitativen Anhangangaben erstrecken sich auf solche Informationen, die über Auswertung des Gegenkontos oder Mitgabe von Informationen im Buchungstext erfasst werden können. Darüber hinaus können Kontenauswertungen bei einer Mehrfachauswertung von Daten nach unterschiedlichen Kriterien eingesetzt werden. Anwendungsfelder der mittels Kontenauswertung zu erfassenden Informationen sind:

  • Informationen zur Segmentberichterstattung,
  • Informationen zur Kapitalflussrechnung (Auswertung der zum Fonds "Liquide Mittel" zählenden Konten hinsichtlich der Gegenkonten zwecks Identifizierung der Herkunft der Finanzströme).[1]
 

Rz. 19

Prognosen erlangen in der Berichterstattung über zukünftige Ereignisse oder Daten an Bedeutung. Prognosen können sich dabei sowohl auf quantitative als auch qualitative Informationen beziehen. Prognosen selbst sind zwar nicht Bilanzierungsgegenstand, jedoch basiert eine Reihe von Bilanzansätzen auf Prognosen. Bei großer Bedeutung der Prognosen für die Bilanzierung fordert demgemäß auch der IASB eine Offenlegung der entsprechenden zukunftsbezogenen Annahmen, die mittels entsprechender Prognosen generiert werden. Insbesondere zählen hierzu:

  • die (wichtigsten) zukunftsbezogenen Annahmen für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden (IAS 1.125),
  • versicherungsmathematische Parameter zur Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen (IAS 19.144),
  • Angaben zu den Ermittlungsmethoden und Bewertungstechniken zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts für die einzelnen Kategorien finanzieller Vermögenswerte und Schulden (IFRS 13.91).
 

Rz. 19a

Prognosen können häufig um statistische Aufzeichnungen ergänzt bzw. gestützt werden. Beispielsweise werden Prognosen zu den zukunftsbezogenen Annahmen bezüglich der versicherungsmathematischen Parameter zumeist auf die Auswertung der Entwicklung dieser versicherungsmathematischen Parameter in der Vergangenheit gestützt.

 

Rz. 19b

Simulationsrechnungen sind in der IFRS-Rechnungslegung ein erst in vergleichsweise jüngerer Zeit auftretendes Instrumentarium zur Generierung von IFRS-relevanten Informationen. Simulationsrechnungen dienen dem Zweck, die Wirkung bestimmter Parameter auf Jahresabschlussgrößen, insbesondere künftige Jahresabschlussgrößen, aufzuzeigen. Gegenwärtig kommen Simulationsrechnungen für folgende Angabepflichten in Betracht:

  • Reagibilität der Buchwerte bei Änderung der in der Prognose verwendeten Schätzungen (IAS 1.129 b),
  • Reagibilität der Pensionsverpflichtung im Hinblick auf die Veränderung jeder einzelnen bedeutenden versicherungsmathematischen Annahme in einem vernünftigerweise zu erwartenden Rahmen (IAS 19.145),
  • Abbildung des Marktpreisrisikos bei Finanzinstrumenten (IFRS 7.40 f.),
  • spezielle Simulationsrechnungen für Versicherungsunternehmen (IFRS 17.128 a i. V. m. 17.129).

Weiterhin können bei wesentlichen variablen Leasingzahlungen (z. B. Abhängigkeit der Leasingzahlungen vom Umsatz geleaster Verkaufsflächen) Simulationsrechnungen erforderlich sein, um dem allgemeinen Ziel zu entsprechen, welches mit den Anhangangaben zu den Leasingverhältnissen gem. IFRS 16.51 erreicht werden soll.[2]

 

Rz. 19c

Aufzeichnungen und Dokumentationen kommen insbesondere zur Generierung qualitativer Informationen zur Anwendung, die sich nicht aus der Buchhaltung (einschließlich Nebenbüchern) ableiten lassen. Beispielsweise müssen zahlreiche nicht bilanzwirksame Informationen aufgezeichnet und dokumentiert werden. Zu dieser Kategori...

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