Rz. 67

Im System der doppelten Buchführung werden pro Geschäftsvorfall mindestens 2 Bilanzpositionen verändert. Für jeden Geschäftsvorfall wird ein Buchungssatz gebildet, der aus mindestens einem Konto und einem Gegenkonto besteht. Daneben muss der Buchungssatz das Buchungsdatum, den Buchungstext, die Belegnummer (bzw. ein Ordnungskriterium) sowie den Buchungsbetrag enthalten.

Ein Konto wird im Soll bebucht, das andere im Haben (vgl. Rz. 61). Werden gleichzeitig mehrere Konten in einem Buchungssatz bebucht, muss die Summe der Buchungsbeträge der Soll-Buchungen gleich der Summe der Buchungsbeträge der Haben-Buchungen sein. Dadurch ist sichergestellt, dass nach Verdichtung aller Buchungen und Konten in der Bilanz – dem Wesen der Bilanz entsprechend – die Aktiva dieselbe Bilanzsumme aufweisen wie die Passiva (vgl. Rz. 7 ff.).

 

Rz. 68

Bei der doppelten Buchführung lassen sich 4 Buchungstypen unterscheiden:

  • Aktivtausch = Vermögensverschiebung auf der Aktivseite der Bilanz
 
Praxis-Beispiel

Aktivtausch

Barverkauf von Waren:

Die Warenvorräte nehmen ab, der Kassenbestand nimmt zu.

  • Passivtausch = Vermögensverschiebung auf der Passivseite der Bilanz
 
Praxis-Beispiel

Passivtausch

Umwandlung von Lieferantenverbindlichkeiten in ein langfristiges Darlehen:

Die Lieferantenverbindlichkeiten nehmen ab, die Darlehensverbindlichkeiten nehmen zu.

  • Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung)
 
Praxis-Beispiel

Aktiv-Passiv-Mehrung

Wareneinkauf auf Ziel:

Der Warenbestand nimmt zu und die Lieferantenverbindlichkeiten nehmen ebenfalls zu.

  • Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung)
 
Praxis-Beispiel

Aktiv-Passiv-Minderung

Begleichung Lieferantenverbindlichkeit durch Banküberweisung:

Der Bankbestand nimmt ab und die Lieferantenverbindlichkeiten ebenso.

 

Rz. 69

Ein Buchungssatz kann natürlich nicht nur Bestandskonten, sondern genauso Erfolgskonten berühren. Die Veränderung der Erfolgskonten führt über die Gewinn- und Verlustrechnung zu einer Veränderung des Unternehmenserfolges. Indirekt führt sie über den Abschluss des GuV-Kontos (vgl. Rz. 79) zu einer Mehrung oder Minderung des Eigenkapitals und somit wieder zum Gleichgewicht zwischen Aktiva und Passiva (vgl. Rz. 7 ff.).

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