Rz. 3

Die Finanzbuchführung (auch: Geschäftsbuchführung, externes Rechnungswesen) ist neben der Betriebsbuchführung (auch: Kosten- und Leistungsrechnung, internes Rechnungswesen) der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfüllt in erster Linie eine Dokumentations- und Informationsfunktion. Dieser Beitrag bezieht sich auf die Finanzbuchführung, da die Betriebsbuchführung ausschließlich innerbetrieblichen Planungs- und Steuerungszwecken dient und keinen gesetzlichen Vorschriften unterliegt.

 

Rz. 4

Die Dokumentationsfunktion erfüllt die Finanzbuchführung durch Sammlung, Aufbereitung, systematische Aufzeichnung und Archivierung des Datenmaterials aus dem täglichen Geschäftsgeschehen.

 

Rz. 5

Diese Dokumentationsfunktion ist Voraussetzung für die Informationsfunktion: Zum Zwecke der Rechenschaftslegung gegenüber internen und externen Interessensgruppen wird aus den durch die Buchführung bereitgestellten Daten der Jahresabschluss oder Abschlüsse kürzerer Perioden[1] entwickelt. Diese haben die Aufgabe, sowohl den Eigentümern des Unternehmens, interessierten Anlegern und Mitarbeitern als auch dem Fiskus, Gerichten und Aufsichtsbehörden, Kreditinstituten und anderen Gläubigern verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens darzulegen. Durch diese Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wird die Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion sowie Gläubigerschutzfunktion erfüllt.

[1] Z. B. Quartalsabschlüsse. Betriebswirtschaftliche Auswertungen und kurzfristige Erfolgsrechnungen werden ohne die in Rz. 72 ff. erläuterten Buchungen direkt aus der Buchführung entnommen.

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