Rz. 132

Mit dem IFRS 6[1] hat das IASB die Rechnungslegung für den Teilbereich der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen festgelegt – sowohl die Vorerkundung als auch die Entwicklung werden nicht thematisiert.[2]

IFRS 6 ist ein Interimsstandard, d. h. das IASB hat den Sachverhalt nicht komplett neu geregelt, sondern stattdessen lediglich Leitlinien für die (weitere) Verwendung bisheriger Rechnungslegungsmethoden aufgestellt.

[1] Zum Überblick siehe auch Federmann/Müller, IAS/IFRS – stud., 4. Aufl. 2011, S. 133: Schaubild IFRS 6: Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen.
[2] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 20. Aufl. 2022, § 42 Rz. 2 ff.

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