Geschäfts- oder Betriebsbilanzen werden laufend in bestimmten Zeitabständen erstellt und jeweils aus der Buchführung entwickelt.

Die erste zu Beginn des Geschäftsbetriebs erstellte Bilanz ist die Eröffnungsbilanz. Ihr entspricht die Anfangsbilanz, die z. B. anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen ist. Es folgen zum Schluss jedes Geschäfts- oder Wirtschaftsjahrs die Jahresschlussbilanzen, bei Übereinstimmung des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahrs mit dem Kalenderjahr jeweils zum 31.12.[1]

Bei Beendigung des Betriebs wird je nach Art der Beendigung eine Veräußerungs-, Aufgabe-, Übergabe-, Fusions- oder Umwandlungsbilanz erstellt. Zwischenbilanzen, die ohne Verpflichtung erstellt werden, sollen einen aktuellen Überblick über den Stand des Geschäfts- oder Betriebsvermögens für einen Stichtag zwischen 2 Bilanzierungszeitpunkten geben.

Im Regelfall der doppelten Buchführung tritt neben die Bilanz die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die den erwirtschafteten Gewinn oder Verlust ausweist.

Die Jahresabschlussbilanz und die GuV bilden zusammen den Jahresabschluss[2]. Bei Kapitalgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften treten der Anhang[3] und der Lagebericht[4] hinzu.

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