Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklagen gesondert ausgewiesen werden.

Für die Kapitalgesellschaften gelten besondere Abschluss- und Bilanzierungsvorschriften. Abgesehen davon, dass sie zusätzlich einen Anhang und einen Lagebericht zu erstellen haben, sind folgende Sondervorschriften auch aus steuerrechtlicher Sicht bemerkenswert: der Grundsatz des True and Fair View, die strengen Gliederungsvorschriften für Bilanz[1] und Gewinn- und Verlustrechnung[2] sowie die kurzen Bilanzerstellungsfristen.

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