Rz. 158

Während die Kapitalverfügbarkeitszeiten die Fristausnutzung bei bestimmten Kapitalposten ausdrücken, wird mit den Kapitalrückflusszeiten die (mögliche) Dauer der Rückzahlung der Fremdkapitalpositionen untersucht. Bei Kennzahlen über Kapitalrückflusszeiten werden im Gegensatz zu statischen Kennzahlen nicht Bestandsgrößen an einem Stichtag, sondern die zeitraumbezogene Größe "Cashflow" betrachtet. Der Cashflow gilt als Indikator der Finanzkraft eines Unternehmens, der den finanzwirtschaftlichen Überschuss aus der betrieblichen Erfolgstätigkeit einer Periode darstellt.[1] Dabei wird unterstellt, dass der Cashflow in liquider Form zur Verfügung steht bzw. in der betrachteten Periode zur Verfügung stand.[2]

 

Rz. 159

Im Rahmen einer Analyse der Kapitalrückfluss- oder Tilgungszeiten wird die Fähigkeit des Unternehmens zur Schuldentilgung bei angenommenen unveränderten Bedingungen untersucht. Dabei wird ein kleiner Wert als positiv angesehen, da er für finanzielle Stabilität steht und das Unternehmen aufgrund der kurzfristigen Tilgungsdauer unabhängiger von seinen Gläubigern ist. Beispielhaft zu nennen sind an dieser Stelle:

 
Fremdkapitaltilgungszeit = kurz- und langfristiges Fremdkapital
Cashflow
Tilgungszeit des kurzfristigen Fremdkapitals = kurzfristiges Fremdkapital
Cashflow
 

Rz. 160

Mit den Kennzahlen der Kapitalverfügbarkeitszeiten wird untersucht, inwieweit Unternehmen bspw. Lieferantenkredite nutzen:

 
Lieferantenzielnutzung = Lieferverbindlichkeiten × 365
Materialaufwand

Die Ursache eines hohen Kennzahlenwertes muss hinterfragt werden, da diese auf eine angespannte Liquiditätslage hinweisen oder eine bewusste Ausnutzung der Lieferantenkredite bedeuten kann.[3] Ebenso kann eine hohe Verschuldung bei wenigen Lieferanten ein Indiz für eine wirtschaftliche Abhängigkeit darstellen.

[1] Vgl. Meyer, Cashflow-Reporting, 2007, S. 519; Eiselt/Müller, Kapitalflussrechnung nach IFRS und DRS 21, 2. Aufl. 2014, S. 109.
[2] Vgl. Perridon/Steiner/Rathgeber, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 16. Aufl. 2012, S. 612.
[3] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 288.

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