
Schlagwörter
Stille Beteiligung, Minderjähriges Kind, Einlage, Schenkung, Ergänzungspfleger, Betriebsausgabe
Rechtsfrage (Thema)
Ist bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen, so dass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 4, § 12 Nrn. 1-2
Verfahrensgang
FG München (Gerichtsbescheid vom 17.05.2019; Aktenzeichen 6 K 756/18) |
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